Vorab: Bist du überhaupt anspruchsberechtigt?
Wohngeld ist für Haushalte mit geringem, aber nicht sehr geringem Einkommen. Wer bereits neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld), Sozialhilfe oder BAföG (mit Wohnkostenanteil) bezieht, hat i.d.R. keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.
Schritt 1 · Unterlagen sammeln
- Ausgefülltes Antragsformular (Wohngeldstelle deiner Kommune)
- Mietvertrag (aktuelle Version)
- Nachweise über Miete und Nebenkosten (Kontoauszug oder Mietbescheinigung)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnzettel, Rentenbescheid, ALG-Bescheid)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Bei Selbständigkeit: BWA, EÜR, letzter Steuerbescheid
Schritt 2 · Antrag ausfüllen
Alle Haushaltsmitglieder eintragen — auch Kinder. Bei getrennt lebenden Elternteilen zählt das Kind dort, wo es überwiegend lebt. Achte auf Einkommensangaben brutto, nicht netto (viele verwechseln das).
Schritt 3 · Einreichen — pünktlich
Der Anspruch beginnt frühestens im Monat der Antragstellung. Wenn du merkst, dass du Anspruch haben könntest: Reiche den Antrag lieber unvollständig ein und liefere Unterlagen nach, statt zu warten.
Schritt 4 · Bescheid prüfen
Der Bewilligungsbescheid nennt: Zeitraum, monatliche Höhe, angerechnetes Einkommen, Miethöhe und Berechnungsgrundlage. Wichtig: Prüfe, ob dein Einkommen korrekt berücksichtigt wurde. Fehler bei Einkommens- oder Personenzahl sind die häufigsten Ursachen für zu niedriges Wohngeld.
Typische Fehler
- • Anrechnung von Kindergeld falsch (zählt beim Kind, nicht bei den Eltern)
- • Werbungskostenpauschale nicht abgezogen
- • Freibetrag für Alleinerziehende vergessen
- • Nachzahlungen (z.B. Nebenkosten) im falschen Monat angerechnet
Schritt 5 · Rechtzeitig verlängern
Wohngeld wird meist für 12 Monate bewilligt. Stelle den Verlängerungsantrag mindestens 2 Monate vor Ablauf, um keine Lücke zu bekommen.
