FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Verein, Mitgliedschaft, Beratung, Kosten und Datenschutz — kompakt an einem Ort.

Über den Verein

Wer steckt hinter dem Sozialratgeber e.V.?+

Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in 26160 Bad Zwischenahn, gegründet 2024, und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen. Unser Team besteht aus erfahrenen Berater:innen im Sozialrecht.

Seid ihr politisch oder konfessionell gebunden?+

Nein. Wir arbeiten unabhängig, überparteilich und weltanschaulich neutral — allein im Interesse unserer Mitglieder.

In welchen Regionen seid ihr aktiv?+

Wir beraten deutschlandweit — telefonisch, per E-Mail, per Videocall über Meetergo und persönlich in unserem Büro in Bad Zwischenahn.

Wie finanziert sich der Verein?+

Ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke; Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden (§ 2 Abs. 4 Satzung).

Wer bildet den Vorstand?+

Der Vorstand besteht laut § 10 der Satzung aus zwei Vorsitzenden und einem Schatzmeister (Kassenwart). Die Vorsitzenden vertreten den Verein jeweils allein. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, Wiederwahl ist zulässig.

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?+

Fordere einen Mitgliedsantrag per E-Mail an oder nutze unseren Online-Antrag. Über die Aufnahme entscheidet gemäß § 3 der Satzung der Vorstand mit relativer Mehrheit. Die Mitgliedschaft wird mit Bekanntgabe der Mitgliedsnummer durch das Willkommensschreiben wirksam.

Wer kann Mitglied werden?+

Jede Person, die Unterstützung im Sozialrecht sucht oder unsere Arbeit solidarisch mitträgt — unabhängig von Alter, Herkunft oder Einkommen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?+

Du kannst alle Angebote des Vereins nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen. Vollmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Verpflichtend sind die pünktliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge sowie die Aktualisierung deiner Stammdaten (Adresse, E-Mail, Bankverbindung) — siehe § 6 Satzung.

Gibt es eine Mindestlaufzeit und wie kündige ich?+

Ja. Laut § 5 der Satzung beträgt die Mindestmitgliedschaft 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Monatsende; die Kündigung wird zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) wirksam. Vor Austritt entstandene Beiträge und Gebühren sind zu zahlen.

Kann ich aus dem Verein ausgeschlossen werden?+

Nur aus wichtigem Grund und nur durch Beschluss — etwa bei Nichtzahlung von Beiträgen, Verstoß gegen die Satzung, vereinsschädigendem Verhalten oder Straftaten zu Lasten des Vereins. Über den Ausschluss entscheidet in der Regel die Mitgliederversammlung mit mindestens 2/3-Mehrheit (§ 4 Satzung); zuvor wird dir Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Was ist eine Ehrenmitgliedschaft?+

Der Vorstand kann Personen mit besonderem Einsatz für den Verein zu Ehrenmitgliedern ernennen (§ 11 Satzung). Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit und behalten ihr Stimmrecht.

Kann ich die Mitgliedschaft steuerlich absetzen?+

Als gemeinnütziger Verein stellen wir auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen aus. Frag gern bei uns nach.

Mitgliederversammlung

Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt?+

Mindestens einmal im Geschäftsjahr als ordentliche Mitgliederversammlung. Zusätzlich kann der Vorstand eine außerordentliche Versammlung einberufen — auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder ist er dazu verpflichtet (§ 9 Satzung).

Wie werde ich zur Mitgliederversammlung eingeladen?+

Die Einladung erfolgt per E-Mail an deine zuletzt bekannte Adresse; nur wenn du keine E-Mail-Adresse angeben kannst, laden wir per Post ein. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen; die Tagesordnung wird beigelegt. Halte deine E-Mail-Adresse deshalb bitte aktuell.

Wer hat Stimmrecht?+

Jedes Vollmitglied hat eine Stimme. In Partner-/Familienmitgliedschaften haben mitgeführte Partner:innen und Kinder kein eigenes Stimmrecht; passive Mitglieder ebenfalls nicht. Juristische Mitglieder haben genau eine Stimme. Bis zu fünf Stimmrechte können per schriftlicher Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen werden (§ 12 Satzung).

Kann ich digital teilnehmen?+

Ja — Mitgliederversammlungen werden digital durchgeführt. Wenn du keinen Zugang zu den technischen Voraussetzungen hast, kannst du eine Präsenzteilnahme beantragen (§ 9 Satzung).

Beratung & Ablauf

Wie läuft eine Beratung ab?+

Wir setzen auf Hilfe zur Selbsthilfe: Wir arbeiten uns gemeinsam mit dir durch deine Unterlagen und erklären, was wir tun und warum. Wir übernehmen deine Angelegenheit nicht komplett — ein gewisser Rahmen an Mitarbeit und Selbständigkeit ist nötig.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Regel innerhalb weniger Tage. Melde dich bitte telefonisch oder per E-Mail — wir versuchen kurzfristig zu helfen.

Kann ich auch ohne Termin vorbeikommen?+

Ja — mittwochs von 15:00 bis 16:30 Uhr bieten wir eine offene Servicezeit im Büro an.

Ersetzt eure Beratung einen Anwalt?+

Nein. Wir sind Sozialberatung und arbeiten nicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Wir übernehmen keine Widersprüche, keine anwaltliche Beratung und keine rechtliche Vertretung vor Gerichten (§ 2 Abs. 3 Satzung) — dafür wende dich bitte an eine Anwaltskanzlei.

Begleitet ihr uns zu Ämtern oder Terminen?+

Nein, eine Begleitung zu Ämtern oder Behörden bieten wir nicht an. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung — der Termin selbst bleibt bei dir.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?+

Alles, was für dein Anliegen relevant ist: aktuelle Bescheide, Schriftwechsel mit Behörden, Ausweis und ggf. Einkommensnachweise.

Kosten & Beiträge

Was kostet die Mitgliedschaft?+

Aufnahmegebühr: 0,00 EUR. Monatsbeiträge: Einzelmitgliedschaft 7,50 EUR, Bedarfsgemeinschaft — Partnerschaft (2 volljährige Personen im gemeinsamen Haushalt) oder alleinerziehend + im Haushalt lebende minderjährige Kinder — 12,00 EUR, Familienmitgliedschaft (2 Eltern + im Haushalt lebende minderjährige Kinder) 15,00 EUR. Fällig monatlich im Voraus. Volle Details in unserer Gebührenordnung (PDF auf der Seite „Mitglied werden").

Ist die Beratung kostenlos?+

Für Mitglieder ist die Beratung im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten. Wir arbeiten nicht auf Provisions- oder Erfolgsbasis.

Gibt es eine Aufnahmegebühr?+

Nein. Die Aufnahmegebühr beträgt aktuell 0,00 EUR.

Fallen zusätzliche Kosten an?+

Im Regelfall nicht. Bei Rücklastschrift werden die tatsächlichen Bank-/Dienstleistergebühren zzgl. 2,00 EUR Bearbeitungspauschale erhoben; Mahnkosten betragen 2,00 EUR (1. Mahnung per E-Mail/Textform) bzw. 4,00 EUR (2. Mahnung per Brief inkl. Porto). Nach erfolgloser Mahnung kann der Verein das Forderungsmanagement an Paywise übergeben — es werden nur rechtlich erstattungsfähige Verzugskosten geltend gemacht.

Wie wird der Beitrag abgebucht?+

Die Beitragszahlungen werden per SEPA-Lastschriftmandat monatlich im Voraus von deinem Konto eingezogen. Für die Nutzung üblicher bargeldloser Zahlungsmittel erheben wir keine zusätzlichen Entgelte. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine abweichende Zahlungsweise zulassen.

Braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Antrag?+

Ja. Jedes Vereinsmitglied ist eine natürliche Person — auch für Kinder ist ein eigener Aufnahmeantrag erforderlich (bei Minderjährigen durch die gesetzlichen Vertreter). Änderungen der Konstellation (z. B. Trennung, Auszug, Haushaltswechsel) sind binnen 14 Tagen in Textform mitzuteilen; ab dem Folgemonat gilt dann der zutreffende Tarif.

Ist eine Rechtsschutzlösung enthalten?+

Ja — solange sie besteht, ist eine Rechtsschutzlösung (z. B. Rechtsschutzversicherung) als freiwillige Vereinsleistung im Mitgliedsbeitrag enthalten und kann von allen Mitgliedern genutzt werden, sofern die Voraussetzungen des jeweiligen Anbietermodells erfüllt sind. Ein individueller Rechtsanspruch auf Abschluss, Umfang oder Fortbestand besteht nicht. Ob im Einzelfall Kostenschutz gewährt wird, richtet sich ausschließlich nach dem Versicherungsvertrag und den Bedingungen des Anbieters. Kinder sind nur mitversichert, wenn sie Vereinsmitglieder sind.

Was passiert bei Beitragsrückstand?+

Bei Beitragsrückständen ruhen sämtliche Vereinsleistungen — inklusive Teilnahme an Veranstaltungen und Nutzung der Vereinsangebote (§ 7 Abs. 6 Satzung). Nach Begleichung des Rückstands leben die Leistungen sofort wieder auf, jedoch nicht rückwirkend.

Was passiert, wenn ich meinen Beitrag nicht zahlen kann?+

Sprich uns an. Der Vorstand kann aus sozialen, finanziellen oder sonstigen Gründen von der Beitreibung fälliger Beiträge absehen (§ 11 Satzung). Wir finden gemeinsam eine faire Lösung — niemand soll aus finanziellen Gründen auf Unterstützung verzichten müssen.

Werden Beiträge oder Gebühren geändert?+

Änderungen von Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Gebühren beschließt der Vorstand nach § 7 Abs. 2 der Satzung. Sie werden den Mitgliedern grundsätzlich mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Alle Beträge sind gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

Kontakt & Erreichbarkeit

Wann seid ihr telefonisch erreichbar?+

Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr unter 04403 / 69 29 99 7.

Wann ist die offene Servicezeit im Büro?+

Jeden Mittwoch von 15:00 bis 16:30 Uhr — ohne Termin.

Kann ich euch per E-Mail erreichen?+

Ja, jederzeit unter info@sozialratgeber.net. Wir antworten in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

Bietet ihr Video-Beratung an?+

Auf Wunsch beraten wir auch per Telefon oder Videocall über Meetergo — sprich uns bei der Terminvereinbarung darauf an.

Datenschutz & Vertraulichkeit

Werden meine Daten vertraulich behandelt?+

Ja. Alle Gespräche und Unterlagen unterliegen strenger Verschwiegenheit. Wir geben keine Informationen ohne dein Einverständnis weiter.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?+

Nur so lange, wie es für die Beratung und aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist. Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Kann ich meine Daten löschen lassen?+

Ja, gemäß DSGVO hast du jederzeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und — soweit gesetzlich zulässig — Löschung deiner Daten.

Noch offene Fragen?

Wir sind für dich da.

Findest du deine Antwort hier nicht? Melde dich telefonisch, per E-Mail oder komm mittwochs zur offenen Servicezeit.