Ratgeber · Vergleich

neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) vs. Wohngeld

Zwei Leistungen — zwei völlig unterschiedliche Logiken. Hier findest du die klaren Kriterien, typische Fallbeispiele und eine ehrliche Entscheidungshilfe, welche Leistung in deiner Situation die richtige ist.

Quick-Check

Quick-Check: neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) oder Wohngeld?

Drei kurze Fragen — danach bekommst du eine erste Einschätzung und passende nächste Schritte. Ersetzt keine individuelle Prüfung.

Frage 1 / 3

Kannst du deinen Lebensunterhalt (ohne Miete) aus eigenem Einkommen decken?

Frage 2 / 3

Was ist gerade dein Hauptproblem?

Frage 3 / 3

Bist du erwerbsfähig (mind. 3 Std./Tag arbeiten können, 15–67 Jahre)?

Beantworte alle 3 Fragen, um die Empfehlung zu sehen.

neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

SGB II · Jobcenter

Sichert den gesamten Lebensunterhalt (Regelbedarf + Miete + Heizung), wenn du erwerbsfähig bist und dein Einkommen/Vermögen nicht ausreicht. Es ist eine Grundsicherung.

  • Regelbedarf für Lebenshaltung
  • Angemessene Miete & Heizkosten
  • Kranken- und Rentenversicherung
  • Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft)

Wohngeld

WoGG · Wohngeldstelle

Ein Zuschuss zur Miete (oder Belastung bei Eigentum) für Menschen mit eigenem Einkommen, das für die Wohnkosten aber nicht ganz reicht. Es ist keine Grundsicherung.

  • Zuschuss zu Miete oder Belastung
  • Kein Vermittlungsdruck vom Amt
  • Auch für Rentner & Erwerbstätige
  • Kein Regelbedarf, keine KV/RV

Wichtiger Grundsatz: neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) und Wohngeld schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Wer neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) bezieht, bekommt seine Miete bereits über das Jobcenter — ein zusätzlicher Wohngeldantrag ist dann nicht möglich.

Die wichtigsten Kriterien im direkten Vergleich

Diese Übersicht zeigt die Unterschiede auf einen Blick. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung — dabei helfen wir dir gern.

Kriteriumneue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)Wohngeld
ZweckSichert den gesamten Lebensunterhalt (Grundsicherung).Zuschuss zu den Wohnkosten (Miete oder Belastung).
Zuständige StelleJobcenterWohngeldstelle der Kommune/Stadt
RechtsgrundlageSGB IIWohngeldgesetz (WoGG)
VoraussetzungErwerbsfähig (mind. 3 Std./Tag), hilfebedürftig, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.Eigenes Einkommen vorhanden, aber zu niedrig für die Wohnkosten. Kein gleichzeitiger Bezug von neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)/Grundsicherung.
Was wird gezahlt?Regelbedarf + Miete + Heizung + ggf. Mehrbedarfe.Reiner Zuschuss zur Miete/Belastung — abhängig von Miethöhe, Einkommen und Haushaltsgröße.
VermögensprüfungJa — mit Karenzzeit und Freibeträgen; selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe geschützt.Nur bei sehr hohem Vermögen relevant (Missbrauchsprüfung).
PflichtenMitwirkungspflichten, Meldepflichten, ggf. Kooperation mit dem Jobcenter.Änderungen mitteilen (Einkommen, Miete, Haushalt). Kein Vermittlungsdruck.
KrankenversicherungWird über das Jobcenter mit übernommen.Nicht enthalten — musst du selbst absichern.
BewilligungszeitraumIn der Regel 12 Monate.In der Regel 12 Monate, Neuantrag nötig.

Typische Fallbeispiele

Fiktive, aber realitätsnahe Situationen aus unserer Beratungspraxis. Sie zeigen, wie unterschiedlich die richtige Leistung aussehen kann.

→ Wohngeld

Alleinerziehend, Teilzeit-Job, 1 Kind

Situation: Anna arbeitet 25 Std./Woche und verdient rund 1.600 € netto. Miete warm 780 €. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss laufen.

Einschätzung: Das Einkommen deckt den Lebensunterhalt, aber die Miete drückt. Wohngeld ist hier meistens der passende Zuschuss — oft in Kombination mit dem Kinderzuschlag.

→ neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

Arbeitslos, kein Anspruch mehr auf ALG I

Situation: Markus (42) hat nach 12 Monaten ALG I keinen Anspruch mehr. Keine Ersparnisse über den Freibeträgen, Miete warm 620 €.

Einschätzung: Klassischer neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)-Fall: Es fehlt das gesamte Einkommen — Wohngeld allein würde nicht reichen und wäre nicht möglich.

→ Wohngeld

Rentnerin mit kleiner Rente

Situation: Frau Bauer (68) bekommt 1.150 € Rente. Miete warm 620 €. Keine weiteren Einkünfte.

Einschätzung: Rentner*innen sind nicht erwerbsfähig — statt neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) kommen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter (SGB XII) in Frage. Wohngeld ist meist der erste Schritt.

→ Prüfen

Aufstockung trotz Vollzeit

Situation: Familie mit 2 Kindern, ein Elternteil Vollzeit (Mindestlohn), das andere 400 €. Miete warm 950 €.

Einschätzung: Klassischer Grenzfall. Erst prüfen: Wohngeld + Kinderzuschlag reichen häufig aus und vermeiden neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) — der sogenannte „Wohngeld-Vorrang“.

→ Wohngeld

Student in eigener Wohnung

Situation: Jonas studiert (BAföG-berechtigt) und wohnt allein. Miete 460 € warm.

Einschätzung: neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) ist bei einem Studium in der Regel ausgeschlossen. Wohngeld kann aber möglich sein — die Prüfung hängt vom BAföG-Bezug ab.

Entscheidungshilfe in 4 Schritten

  1. 1

    Prüfe deinen Erwerbsstatus

    Kannst du grundsätzlich mindestens 3 Stunden täglich arbeiten? Nur dann kommt neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) in Frage. Rentner*innen und dauerhaft Erwerbsgeminderte fallen in andere Systeme.

  2. 2

    Schau auf dein Einkommen

    Reicht dein Einkommen für den Lebensunterhalt, drückt aber nur die Miete? → Wohngeld. Fehlt es für alles? → neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld).

  3. 3

    Denke an Kombi-Leistungen

    Familien mit Kindern: Wohngeld + Kinderzuschlag ist oft die bessere Kombination als neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) („Wohngeld-Vorrang“).

  4. 4

    Rechne — oder lass rechnen

    Grobe Onlinerechner geben eine Richtung. Für den konkreten Antrag hilft es, mit uns gemeinsam durchzugehen, welche Nachweise du brauchst.

Wichtig: Wir sind kein Rechtsdienstleister nach RDG und führen keine Widersprüche. Wir helfen dir, deine Situation zu verstehen, Anträge korrekt vorzubereiten und Bescheide einzuordnen — Hilfe zur Selbsthilfe.

Häufige Stolperfallen

Doppelantrag neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) & Wohngeld

Wer neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) bezieht, kann kein Wohngeld zusätzlich beziehen. Es ist eine Entweder-oder-Entscheidung.

„Angemessene“ Miete beim neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

Das Jobcenter übernimmt nur eine angemessene Miete — die Grenzen sind je nach Kommune unterschiedlich. Bei zu hoher Miete droht eine Kostensenkungsaufforderung.

Einkommens- und Vermögensfreibeträge

Beim neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) gilt eine Karenzzeit im ersten Jahr — Vermögen ist bis zu bestimmten Grenzen geschützt. Viele wissen das nicht und stellen keinen Antrag.

Wohngeld-Neuberechnung nicht vergessen

Wohngeld wird für 12 Monate bewilligt. Danach musst du neu beantragen — sonst fällt die Zahlung einfach weg.

Unsicher, was auf dich zutrifft?

Wir schauen gemeinsam mit dir auf deine Situation — verständlich, ohne Fachchinesisch, deutschlandweit digital.