Leistung · Wohngeld
Wohngeld — Zuschuss zur Miete oder Belastung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es ist keine Sozialleistung im engeren Sinn — sondern eine Ergänzung für Haushalte mit geringem, aber ausreichendem Einkommen.
Mietzuschuss
Für Mieter:innen — abhängig von Wohnort, Haushaltsgröße und Einkommen.
Lastenzuschuss
Für Eigentümer:innen selbstgenutzter Immobilien mit laufenden Kreditkosten.
Bewilligung 12 Monate
Wird i.d.R. für 12 Monate bewilligt, danach neuer Antrag nötig.
Hast du Anspruch?
Wohngeld bekommen Haushalte, deren Einkommen zu hoch für Grundsicherung, aber zu niedrig für die vollen Wohnkosten ist. Die Grenze hängt stark von der Region ab.
Typisch anspruchsberechtigt
- • Rentner:innen mit kleiner Rente
- • Auszubildende und Studierende ohne BAföG-Anspruch
- • Alleinerziehende mit Teilzeit-Job
- • Familien mit mittlerem Einkommen und hoher Miete
- • Menschen im Übergang zwischen zwei Jobs
Kein Wohngeld gibt es für
- • Empfänger:innen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende
- • Empfänger:innen von Sozialhilfe (SGB XII)
- • Studierende mit BAföG-Anspruch (Ausnahmen möglich)
- • Personen mit hohem Vermögen (Grenzen beachten)
So läuft der Antrag
- 1Antragsformular bei deiner Wohngeldstelle (Kommune/Landkreis) holen oder online herunterladen.
- 2Nachweise sammeln: Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Rentenbescheide, Kontoauszüge.
- 3Antrag ausfüllen — vollständig, mit allen Personen im Haushalt.
- 4Einreichen bei der Wohngeldstelle. Anspruch beginnt frühestens im Monat der Antragstellung.
- 5Bewilligungsbescheid prüfen. Wenn etwas unklar ist: bei uns melden — wir erklären, was drinsteht.
Unsicher, ob es sich lohnt?
Wir schauen mit dir auf deine Zahlen — ohne Verpflichtung, ohne Fachchinesisch.
