Ratgeber · Krankenversicherung

GKV-Reform: vorher & nachher

Was bedeutet die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung für dich? Vergleiche Zuzahlungen und prüfe, wann eine Befreiung in Betracht kommt.

Geprüfter Stand: 22. Oktober 2026

Gemeint ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 % und unveränderte jährliche Belastungsgrenzen. Die konkreten neuen Einzelbeträge und deren genaue Anwendung ab 2027 konnten wir nicht vollständig anhand der verkündeten Gesetzesfassung verifizieren. Deshalb ist „nachher“ hier ausdrücklich ein Rechenmodell, keine verbindliche Auskunft zum geltenden Recht 2027.

Amtliche BMG-Erklärung zur Finanzreform ↗

Zuzahlungen im direkten Vergleich

Standardfälle für volljährige Versicherte ohne Befreiung. Bei Arzneimitteln ist die Zuzahlung nie höher als der Preis des Mittels. Die Modellwerte entstehen durch eine Erhöhung der bisherigen Sätze um 50 %; Sonderregeln sind nicht vollständig abgebildet.

Arzneimittel

VORHER · 202610 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €

NACHHER · MODELL 202715 %, mindestens 7,50 €, höchstens 15,00 €

Krankenhaus

VORHER · 202610,00 € pro Tag, höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr

NACHHER · MODELL 202715,00 € pro Tag; im Modell weiterhin höchstens 28 Tage

Heilmittel, z. B. Physiotherapie

VORHER · 202610 % der Kosten + 10,00 € je Verordnung

NACHHER · MODELL 202715 % der Kosten + 15,00 € je Verordnung

Jährliche Belastungsgrenze

VORHER · 20262 % der maßgeblichen jährlichen Bruttoeinnahmen; 1 % bei anerkannter Chronikerregelung

NACHHER · MODELL 2027Laut BMG weiterhin 2 % beziehungsweise 1 %

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für die hier berechneten Leistungen grundsätzlich nichts zu. Das ist keine allgemeine Befreiung für sämtliche Leistungen: Beispielsweise gelten bei Fahrkosten eigene Regeln. Auch Reha und häusliche Krankenpflege haben zusätzliche Besonderheiten und sind nicht Teil dieses Rechners.

Dein Zuzahlungsrechner

2026: gesetzliche Standardzuzahlung. 2027: ausdrücklich ein Rechenmodell mit um 50 % erhöhten Sätzen, keine verbindlich verifizierte Einzelregel. Zuzahlungsfreie Arzneimittel, besondere Packungsaustausche, Mehrkosten über Festbeträgen und andere Leistungen sind nicht abgebildet. Bei Krankenhausaufenthalten zählen bereits geleistete anrechenbare Tage mit; höchstens 28 Tage.

Stand: 22.10.2026. Keine verbindliche Entscheidung. Eingaben bleiben auf deinem Gerät und werden weder gespeichert noch versendet.

Weniger zahlen: die jährliche Belastungsgrenze

Die Grenze liegt grundsätzlich bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Die 1-%-Grenze gilt nicht automatisch bei jeder chronischen Erkrankung: Die Krankenkasse muss die Voraussetzungen der schwerwiegenden chronischen Erkrankung und gegebenenfalls weitere gesetzliche Anforderungen prüfen.

Im gemeinsamen Haushalt werden bestimmte Angehörige, Einnahmen und Zuzahlungen gemeinsam berücksichtigt. Freibeträge für Ehe-/Lebenspartner und Kinder mindern die maßgeblichen Einnahmen. Bei SGB-II-Leistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gilt eine besondere Grundlage nach § 62 Abs. 2 SGB V. Der Jahresgrenzen-Rechner verwendet dafür ausschließlich den bestätigten Regelbedarf 2026.

  1. Belege sammeln: Quittungen über gesetzliche Zuzahlungen mit Namen und Betrag aufbewahren.
  2. Einnahmen nachweisen: zum Beispiel Einkommensnachweise, Renten- oder Leistungsbescheid. Bei Chronikerregelung den geforderten ärztlichen Nachweis ergänzen.
  3. Antrag bei der Krankenkasse stellen: Befreiung nach § 62 SGB V und gegebenenfalls Erstattung überzahlter Beträge prüfen lassen.
  4. Befreiungsbescheinigung nutzen: Nach Anerkennung gilt sie für den verbleibenden Teil des jeweiligen Kalenderjahres. Für das nächste Jahr neu prüfen lassen.

Eigenanteile sind nicht immer Zuzahlungen.

IGeL-Leistungen, selbst gekaufte nicht erstattungsfähige Medikamente, Mehrkosten über dem Festbetrag und Zahnersatz-Eigenanteile zählen nicht einfach zur Belastungsgrenze. Lass die Anrechenbarkeit einzelner Belege von der Krankenkasse prüfen.

Was die Finanzreform außerdem betrifft

Die Reform soll die Ausgabenentwicklung begrenzen und die Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. Das ist ein Ziel, keine Garantie für den Zusatzbeitrag deiner eigenen Krankenkasse. Krankenkassenbeiträge und Zuzahlungen sind zwei unterschiedliche Kostenarten.

Das BMG nennt außerdem Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Partnern und der Beitragsbemessungsgrenze. Die Familienversicherung soll für zahlreiche Gruppen erhalten bleiben, darunter Kinder sowie bestimmte Eltern, pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze. Die konkrete Anwendung, Ausnahmen und unterschiedliche Starttermine solltest du anhand der aktuellen Information deiner Krankenkasse prüfen.

Der Rechner bildet weder Krankenversicherungsbeiträge noch die Familienversicherung ab. Er vergleicht nur die ausgewählten Zuzahlungen und berechnet separat eine Orientierung zur Jahresgrenze 2026.

Amtliche Quellen und Datenstand

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