Lebenslage · Krankheit

Länger krank — was zahlt wer?

Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohn fort. Danach beginnt eine Reise durch Krankengeld, Reha und ggf. Erwerbsminderungsrente.

Der klassische Ablauf

  1. Tag 1–42: Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (100 %).
  2. Ab Tag 43: Krankengeld von der Krankenkasse (70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto). Bis zu 78 Wochen in 3 Jahren.
  3. Reha: Rentenversicherung prüft — Rehabilitation vor Rente.
  4. Aussteuerung: Nach Krankengeld greift ALG I bei Vermittelbarkeit, sonst EM-Rente oder Grundsicherung.

Wichtige Leistungen

Krankengeld

70 % vom Brutto, max. 78 Wochen. Regelmäßig AU-Bescheinigung einreichen!

Reha (medizinisch/beruflich)

DRV oder Krankenkasse — bei chronischen Erkrankungen frühzeitig beantragen.

Zuzahlungsbefreiung

Bei chronischer Erkrankung: 1 % vom Bruttoeinkommen als Grenze.

EM-Rente

Bei dauerhafter Leistungseinschränkung — 3 h/Tag = teilweise, unter 3 h = volle EM-Rente.

Fahrtkostenerstattung

Zu ambulanten Behandlungen bei Pflegegrad 3+ oder Merkzeichen.

Achtung — Fristen

  • AU lückenlos nachweisen — sonst endet Krankengeld.
  • Reha-Antrag nicht verschieben — spätestens nach 6 Monaten AU denken.
  • Bei Aussteuerung 3 Monate vorher bei der Arbeitsagentur melden.
  • Widerspruchsfrist beim EM-Rentenbescheid: 1 Monat.

Nächste Schritte

Krankheit stellt das Leben auf den Kopf

Wir schauen mit dir gemeinsam, welche Leistung wann greift und wie du keine Lücken entstehen lässt.

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