Lebenslage · Krankheit
Länger krank — was zahlt wer?
Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber Lohn fort. Danach beginnt eine Reise durch Krankengeld, Reha und ggf. Erwerbsminderungsrente.
Der klassische Ablauf
- Tag 1–42: Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (100 %).
- Ab Tag 43: Krankengeld von der Krankenkasse (70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto). Bis zu 78 Wochen in 3 Jahren.
- Reha: Rentenversicherung prüft — Rehabilitation vor Rente.
- Aussteuerung: Nach Krankengeld greift ALG I bei Vermittelbarkeit, sonst EM-Rente oder Grundsicherung.
Wichtige Leistungen
Krankengeld
70 % vom Brutto, max. 78 Wochen. Regelmäßig AU-Bescheinigung einreichen!
Reha (medizinisch/beruflich)
DRV oder Krankenkasse — bei chronischen Erkrankungen frühzeitig beantragen.
Zuzahlungsbefreiung
Bei chronischer Erkrankung: 1 % vom Bruttoeinkommen als Grenze.
EM-Rente
Bei dauerhafter Leistungseinschränkung — 3 h/Tag = teilweise, unter 3 h = volle EM-Rente.
Fahrtkostenerstattung
Zu ambulanten Behandlungen bei Pflegegrad 3+ oder Merkzeichen.
Achtung — Fristen
- AU lückenlos nachweisen — sonst endet Krankengeld.
- Reha-Antrag nicht verschieben — spätestens nach 6 Monaten AU denken.
- Bei Aussteuerung 3 Monate vorher bei der Arbeitsagentur melden.
- Widerspruchsfrist beim EM-Rentenbescheid: 1 Monat.
Nächste Schritte
Krankheit stellt das Leben auf den Kopf
Wir schauen mit dir gemeinsam, welche Leistung wann greift und wie du keine Lücken entstehen lässt.
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