Leistung · SGB II

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

Die Leistung nach SGB II sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Sie umfasst einen monatlichen Regelsatz, Wohnkosten und Sozialversicherung.

Regelsatz

Deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushalt und Teilhabe am sozialen Leben.

Bedarfsgemeinschaft

Alle Menschen im Haushalt zählen mit — Einkommen wird angerechnet.

Weiterbewilligung

In der Regel für 12 Monate bewilligt, danach neuer Antrag notwendig.

Voraussetzungen

Anspruch, wenn du…

  • • zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze bist
  • • erwerbsfähig bist (mind. 3 h/Tag arbeiten kannst)
  • • deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast
  • • hilfebedürftig bist (Einkommen/Vermögen reichen nicht)

Kein Anspruch bei…

  • • dauerhafter Erwerbsminderung → SGB XII (Sozialhilfe)
  • • Erreichen der Regelaltersgrenze → Grundsicherung im Alter
  • • Aufenthalt im Ausland länger als 3 Wochen ohne Genehmigung
  • • Vermögen deutlich oberhalb des Schonvermögens

Wobei wir dich unterstützen

  • Erstantrag vorbereiten und Nachweise sortieren
  • Weiterbewilligungsantrag ausfüllen
  • Bescheide prüfen und einordnen
  • Mitwirkungspflichten verstehen
  • Freibeträge bei Nebenjob richtig einordnen
  • Kommunikation mit dem Jobcenter vorbereiten

Wichtig: Wir sind kein Rechtsdienstleister nach RDG. Wir machen keine Widersprüche und keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten — aber wir erklären, was in deinem Bescheid steht.

Deinen Antrag oder Bescheid gemeinsam durchgehen?