Arbeitslosengeld I
SGB III · Agentur für Arbeit
Eine Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wer lange genug eingezahlt hat, bekommt einen prozentualen Anteil vom letzten Nettolohn — unabhängig von Vermögen oder Partnereinkommen.
- 60 % (mit Kind 67 %) des Nettolohns
- Zeitlich befristet (6–24 Monate)
- Keine Vermögensprüfung
- Kranken-, Pflege- & Rentenversicherung inklusive
