Ratgeber · Vergleich

ALG I vs. ALG II / neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

Beide Leistungen heißen ähnlich — funktionieren aber grundverschieden. ALG I ist eine Versicherungsleistung, ALG II (heute: neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)) ist eine Grundsicherung. Hier findest du klare Kriterien, Fallbeispiele und eine ehrliche Entscheidungshilfe.

Quick-Check

Quick-Check: ALG I oder neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) (ALG II)?

Drei kurze Fragen — danach bekommst du eine erste Einschätzung und passende nächste Schritte. Ersetzt keine individuelle Prüfung.

Frage 1 / 3

Warst du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt?

Frage 2 / 3

Bist du aktuell arbeitslos oder wird deine Arbeit demnächst enden?

Frage 3 / 3

Reicht dein aktuelles Einkommen (inkl. evtl. ALG I) für Miete und Lebensunterhalt?

Beantworte alle 3 Fragen, um die Empfehlung zu sehen.

Arbeitslosengeld I

SGB III · Agentur für Arbeit

Eine Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wer lange genug eingezahlt hat, bekommt einen prozentualen Anteil vom letzten Nettolohn — unabhängig von Vermögen oder Partnereinkommen.

  • 60 % (mit Kind 67 %) des Nettolohns
  • Zeitlich befristet (6–24 Monate)
  • Keine Vermögensprüfung
  • Kranken-, Pflege- & Rentenversicherung inklusive

ALG II / neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

SGB II · Jobcenter

Seit 2023 heißt ALG II offiziell neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld). Es ist eine Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen — unabhängig davon, ob vorher eingezahlt wurde.

  • Regelbedarf + Miete + Heizung
  • Zeitlich unbegrenzt (solange Anspruch besteht)
  • Einkommens- & Vermögensprüfung
  • Bedarfsgemeinschaft wird geprüft

Wichtiger Grundsatz: ALG I und neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) können sich zeitlich ablösen. Wer ALG I bezieht und dessen Anspruch ausläuft — oder wessen ALG I zu niedrig ist — kann anschließend (oder aufstockend) neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) beantragen.

Die wichtigsten Kriterien im direkten Vergleich

Diese Übersicht zeigt die Unterschiede auf einen Blick. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung — dabei helfen wir dir gern.

KriteriumALG IALG II / neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)
Art der LeistungVersicherungsleistung — beruht auf eigenen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.Steuerfinanzierte Grundsicherung — hängt nicht von vorheriger Einzahlung ab.
Zuständige StelleAgentur für ArbeitJobcenter
RechtsgrundlageSGB IIISGB II
VoraussetzungInnerhalb der letzten 30 Monate mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet; arbeitslos gemeldet; verfügbar für den Arbeitsmarkt.Erwerbsfähig (mind. 3 Std./Tag), hilfebedürftig, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Höhe der Zahlung60 % des pauschalierten Nettoentgelts (mit Kind 67 %). Individuell — je nach vorherigem Gehalt.Regelbedarf (2025: 563 € für Alleinstehende) + angemessene Miete + Heizung + ggf. Mehrbedarfe.
DauerIn der Regel 6–12 Monate; ab 50 Jahren bis 15 Monate, ab 55 Jahren bis 18 Monate, ab 58 Jahren bis 24 Monate.Zeitlich unbegrenzt — solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
EinkommensprüfungNebenverdienst bis 165 € monatlich anrechnungsfrei; darüber Anrechnung. Partnereinkommen spielt keine Rolle.Ja — Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wird geprüft, mit Freibeträgen.
VermögensprüfungKeine.Ja — mit Karenzzeit und Freibeträgen; selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe geschützt.
SozialversicherungKranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind enthalten.Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen; Rentenbeiträge werden seit 2011 nicht mehr gezahlt.
MitwirkungspflichtenEigenbemühungen, Meldepflichten, Zumutbarkeit von Stellen.Kooperation mit dem Jobcenter, Kooperationsplan, Mitwirkung bei Vermittlung und Qualifizierung.

Typische Fallbeispiele

Fiktive, aber realitätsnahe Situationen aus unserer Beratungspraxis. Sie zeigen, wann welche Leistung greift — und wann eine Kombination sinnvoll ist.

→ ALG I

Nach 5 Jahren Vollzeit gekündigt

Situation: Sarah (34) hat 5 Jahre in Vollzeit gearbeitet und wurde betriebsbedingt gekündigt. Nettoeinkommen zuletzt 2.400 €.

Einschätzung: Klassischer ALG-I-Fall: 12 Monate Anspruch, ca. 60 % vom Netto — Vermögen und Partnereinkommen spielen keine Rolle. Wichtig: Sofort arbeitssuchend und rechtzeitig arbeitslos melden.

→ neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

ALG I läuft aus, keine neue Stelle

Situation: Thomas (45) hat 12 Monate ALG I bezogen. Anspruch endet, weiterhin arbeitslos, Ersparnisse unter den Freibeträgen.

Einschätzung: Nahtloser Übergang ins neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld). Wichtig: Antrag beim Jobcenter rechtzeitig vor Auslaufen von ALG I stellen, damit keine Lücke entsteht.

→ Kombination / Prüfen

ALG I zu niedrig — Aufstockung

Situation: Nadja (29) bekommt 780 € ALG I nach Teilzeitjob. Alleinerziehend mit einem Kind, Miete warm 620 €.

Einschätzung: ALG I deckt die Grundbedürfnisse nicht. Aufstockendes neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) beim Jobcenter beantragen — beide Leistungen laufen parallel.

→ neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

Nur 8 Monate gearbeitet

Situation: Kevin (23) war nach der Ausbildung 8 Monate beschäftigt, dann Kündigung in der Probezeit.

Einschätzung: Anwartschaftszeit für ALG I (12 Monate in den letzten 30 Monaten) nicht erfüllt. Direkt neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) beantragen — die Einkommens- und Vermögensprüfung greift.

→ neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)

Selbstständig gewesen

Situation: Frau Kaya (38) war 3 Jahre selbstständig, hat keine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen und stellt den Betrieb ein.

Einschätzung: Ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung kein ALG I. neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) ist der richtige Weg — inklusive Regelbedarf, Miete und Krankenversicherung.

Entscheidungshilfe in 4 Schritten

  1. 1

    Prüfe deine Anwartschaftszeit

    Warst du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Dann kommt ALG I in Frage — Antrag bei der Agentur für Arbeit.

  2. 2

    Melde dich rechtzeitig arbeitssuchend

    Sobald du weißt, dass du arbeitslos wirst: sofort arbeitssuchend melden (spätestens 3 Monate vorher). Danach spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden — sonst Sperrzeiten.

  3. 3

    Reicht das ALG I zum Leben?

    Wenn ALG I unter dem neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)-Bedarf liegt (z. B. wegen niedrigem vorherigem Gehalt oder hoher Miete), kannst du aufstockend neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) beantragen — beide Leistungen sind kombinierbar.

  4. 4

    Denke an den Übergang

    Wenn dein ALG-I-Anspruch endet, stelle den neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)-Antrag rechtzeitig — idealerweise 1–2 Monate vor Auslaufen, damit keine Zahlungslücke entsteht.

Wichtig: Wir sind kein Rechtsdienstleister nach RDG und führen keine Widersprüche. Wir helfen dir, deine Situation zu verstehen, Anträge korrekt vorzubereiten und Bescheide einzuordnen — Hilfe zur Selbsthilfe.

Nächster Schritt

Unsicher, was in deinem Fall gilt? Wir schauen mit dir hin.

Hilfe zur Selbsthilfe — kein Fachchinesisch, keine Komplettübernahme. Wähle deinen Weg:

Rückruf anfordern

Kurz erklären, wir melden uns.

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Mit dem Absenden willigst du ein, dass wir dich per Telefon/E-Mail kontaktieren. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Stolperfallen

Zu späte Arbeitslosmeldung

Wer sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche oder mehr — mit spürbaren finanziellen Folgen.

Sperrzeit bei Eigenkündigung

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss oft mit einer 12-wöchigen Sperrzeit rechnen. Vorher unbedingt beraten lassen.

Nahtloser Übergang wird vergessen

ALG I endet nicht automatisch mit einem neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)-Antrag. Wer zu spät beantragt, hat eine Zahlungslücke — das Jobcenter zahlt nicht rückwirkend.

Aufstockung nicht beantragt

Viele wissen nicht, dass ALG I und neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) kombinierbar sind. Wer knapp unter dem neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)-Bedarf liegt, verschenkt sonst monatlich Geld.

Unsicher, was auf dich zutrifft?

Wir schauen gemeinsam mit dir auf deine Situation — verständlich, ohne Fachchinesisch, deutschlandweit digital.