Ratgeber · Vermögen & 2027

Schonvermögen 2027

Was darfst du behalten, wenn du Grundsicherung beantragst? Die Regeln unterscheiden sich zwischen Jobcenter und Sozialamt. Diese Übersicht beschreibt das aktuell geprüfte Recht — keine Zusage für künftige Änderungen.

Welcher Stand gilt hier?

Geprüft am 22.10.2026. Die folgenden Regeln stammen aus dem aktuell abrufbaren Gesetz. Gesonderte Änderungen für 2027 sind hier nicht verifiziert; frühere Bürgergeld-Freibeträge darfst du nicht ungeprüft auf einen neuen Antrag übertragen. Prüfe bei einem Antrag 2027 die dann geltende Fassung und mögliche Übergangsregeln.

Jobcenter: Freibeträge nach § 12 SGB II

Das aktuelle Gesetz sieht einen altersabhängigen Absetzbetrag für jede Person der Bedarfsgemeinschaft vor:

Gesetzliche AltersgrenzeFreibetrag
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres5.000 €
Ab dem 31. Lebensjahr10.000 €
Ab dem 41. Lebensjahr12.500 €
Ab dem 51. Lebensjahr20.000 €

Der höhere Betrag gilt ab Beginn des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge anderer Personen der Bedarfsgemeinschaft können übertragen werden. Die Formulierungen „Lebensjahr“ entsprechen dem Gesetz und sind nicht mit einer frei gewählten Altersgrenze gleichzusetzen.

Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem angemessenen Hausrat, ein angemessenes Auto für jede erwerbsfähige Person, bestimmte Altersvorsorge und unter gesetzlichen Voraussetzungen selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Unterkunfts-Karenzzeit ist nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Vermögens-Karenzzeit.

Sozialamt: Grundsicherung im Alter und SGB XII

Nach § 90 SGB XII ist grundsätzlich verwertbares Vermögen einzusetzen. Die dazugehörige Verordnung schützt grundsätzlich 10.000 € für jede dort genannte volljährige Person sowie jede alleinstehende minderjährige Person; für jede überwiegend unterhaltene Person kommen 500 € hinzu. Die genaue Zuordnung und besondere Notlagen sind gesondert zu prüfen.

Angemessener Hausrat, bestimmte Altersvorsorge und ein angemessenes selbstbewohntes Hausgrundstück können ebenfalls geschützt sein. Die Jobcenter-Tabelle gilt hier nicht. Auch nicht sofort verwertbares Vermögen ist nicht automatisch endgültig geschützt.

Vor dem Antrag vorbereiten

  • Konten, Sparguthaben, Wertpapiere und sonstige Vermögenswerte vollständig aufführen
  • Versicherungen mit Rückkaufswert und Zweck der Altersvorsorge dokumentieren
  • Fahrzeuge, Eigentum und Nutzung mit Nachweisen erfassen
  • Leistungssystem, Haushaltsmitglieder und maßgebliche Altersgrenzen klären
  • Bei besonderer Härte die persönlichen Umstände konkret belegen

Vermögen nicht verheimlichen oder vorschnell verschenken. Bei unklarer Einordnung hole fachkundige Unterstützung ein. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Gesetzliche Quellen & nächste Schritte

Nächste Schritte

Antragsunterlagen gemeinsam einordnen

Wir helfen Mitgliedern, die angeforderten Unterlagen zu verstehen und den nächsten Schritt selbstständig vorzubereiten. Am liebsten per E-Mail.

Direkter Draht