Info · Einkommen
Nebeneinkommen richtig einordnen
Nebenjob, Minijob oder Werkvertrag — Hinzuverdienst rechnet sich nur, wenn du Freibeträge kennst und Einkommen korrekt meldest.
Der Grundfreibetrag
Bei der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) bleibt ein Sockelbetrag anrechnungsfrei. Darüber hinaus greifen gestaffelte Prozentsätze — je höher das Einkommen, desto größer der Anrechnungsanteil.
Bis 100 €
Voll anrechnungsfrei (Grundfreibetrag).
100 – 520 €
20 % bleiben zusätzlich frei.
520 – 1.000 €
30 % bleiben zusätzlich frei.
1.000 – 1.200 €
10 % bleiben zusätzlich frei (mit Kind: bis 1.500 €).
Rechenbeispiel — Minijob 520 €
520 € Bruttolohn aus Minijob
– 100 € Grundfreibetrag = 420 € Zwischenwert
– 20 % von 420 € = 84 € zusätzlich frei
Anrechenbar: 336 € — Effektiv bleibt dir also rund 184 € deines Verdienstes.
Meldepflichten
- Jede Änderung im Einkommen unverzüglich melden.
- Lohnabrechnungen einreichen, sobald sie vorliegen.
- Bei schwankendem Einkommen (z. B. auf Abruf) monatlich abrechnen.
- Selbstständige: vorläufige Bewilligung mit späterer endgültiger Berechnung.
Häufige Fehler
Netto statt Brutto angeben
Angerechnet wird das Nettoeinkommen — Behörden brauchen aber Brutto und Netto.
Trinkgeld vergessen
Regelmäßiges Trinkgeld zählt zum Einkommen.
Werbungskosten nicht nutzen
Fahrtkosten und Arbeitsmittel werden auf Nachweis abgesetzt.
Zu spät gemeldet
Führt zu Rückforderungen und ggf. Ordnungswidrigkeit.
Nächste Schritte
Lohnt sich ein Nebenjob für dich?
Wir rechnen mit dir gemeinsam durch, was von deinem Verdienst tatsächlich bleibt.
Direkter Draht
- info@sozialratgeber.net
Am liebsten per Mail — jederzeit
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