Info · Zuschläge

Mehrbedarf verstehen

Mehrbedarfe sind Zuschläge zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld.

Die wichtigsten Mehrbedarfe

Alleinerziehende

12–60 % je nach Anzahl und Alter der Kinder.

Schwangere

17 % ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Kostenaufwändige Ernährung

Bei medizinischer Notwendigkeit — mit ärztlichem Attest.

Dezentrale Warmwasserbereitung

Pauschale, wenn Warmwasser nicht über die Heizung läuft.

Behinderung mit Teilhabe an Ausbildung/Arbeit

35 % Zuschlag.

Kupfer-IUD & andere Härtefälle

Individuell auf Antrag.

Mehrbedarf Alleinerziehende — die Staffel

  • Ein Kind unter 7 oder zwei bis drei Kinder unter 16 → 36 %
  • Für jedes Kind 12 % (max. 60 %)
  • Basis: Regelbedarf der antragstellenden Person

Was du beachten solltest

  • Mehrbedarf muss beantragt werden — er wird nicht automatisch gezahlt.
  • Ärztliche Bescheinigungen möglichst vom Facharzt einholen.
  • Bei kostenaufwändiger Ernährung: DGE-Empfehlungen als Referenz nutzen.
  • Änderungen sofort melden (Kind wird 7, Schwangerschaft endet).

Nächste Schritte

Steht dir ein Mehrbedarf zu?

Wir schauen mit dir gemeinsam auf deine Lebenssituation und finden heraus, welche Zuschläge in Frage kommen.

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