Info · Zuschläge
Mehrbedarf verstehen
Mehrbedarfe sind Zuschläge zum Regelbedarf für besondere Lebenslagen. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld.
Die wichtigsten Mehrbedarfe
Alleinerziehende
12–60 % je nach Anzahl und Alter der Kinder.
Schwangere
17 % ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Kostenaufwändige Ernährung
Bei medizinischer Notwendigkeit — mit ärztlichem Attest.
Dezentrale Warmwasserbereitung
Pauschale, wenn Warmwasser nicht über die Heizung läuft.
Behinderung mit Teilhabe an Ausbildung/Arbeit
35 % Zuschlag.
Kupfer-IUD & andere Härtefälle
Individuell auf Antrag.
Mehrbedarf Alleinerziehende — die Staffel
- Ein Kind unter 7 oder zwei bis drei Kinder unter 16 → 36 %
- Für jedes Kind 12 % (max. 60 %)
- Basis: Regelbedarf der antragstellenden Person
Was du beachten solltest
- Mehrbedarf muss beantragt werden — er wird nicht automatisch gezahlt.
- Ärztliche Bescheinigungen möglichst vom Facharzt einholen.
- Bei kostenaufwändiger Ernährung: DGE-Empfehlungen als Referenz nutzen.
- Änderungen sofort melden (Kind wird 7, Schwangerschaft endet).
Nächste Schritte
Steht dir ein Mehrbedarf zu?
Wir schauen mit dir gemeinsam auf deine Lebenssituation und finden heraus, welche Zuschläge in Frage kommen.
Direkter Draht
- info@sozialratgeber.net
Am liebsten per Mail — jederzeit
- 04403 / 69 29 99 7
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