Info · Sonderbedarf

Erstausstattung richtig beantragen

Erstausstattung ist eine einmalige Leistung, die zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt wird — für Wohnung, Bekleidung oder rund um die Geburt.

Wann steht Erstausstattung zu?

Wohnung

Erster Einzug, nach Trennung, nach Wohnungsverlust oder nach Wohnungsbrand.

Baby

Vor Geburt: Kinderwagen, Wickelkommode, Kleidung, Erstlingsausstattung.

Bekleidung

Nach längerer Erkrankung, Haftaufenthalt oder starker Gewichtsveränderung.

Umstandskleidung

Für die Schwangerschaft — zusätzlich zur Baby-Erstausstattung.

Pauschale oder Einzelnachweise?

Viele Jobcenter zahlen Pauschalen — das ist einfacher, aber oft nicht ausreichend. Alternativ ist eine Berechnung nach Einzelposten möglich. Für teurere Anschaffungen lohnt sich meist der Einzelnachweis mit Angeboten oder Preisrecherche.

  • Vor Antragstellung Angebote (auch gebraucht) einholen.
  • Antrag schriftlich mit Begründung stellen — nicht mündlich.
  • Auf Wunsch Einzelfallberechnung fordern statt Pauschale.
  • Antrag VOR dem Kauf stellen — sonst keine Übernahme.

Was zählt zur Wohnungserstausstattung?

Ausstattung, die zum Betreiben eines Haushalts nötig ist: Bett, Matratze, Tisch, Stühle, Schrank, Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Geschirr, Töpfe, Besteck, Lampen, Gardinen.

Nicht dazu: Fernseher, Deko-Artikel, Zweit-Ausstattung.

Baby-Erstausstattung — was ist typisch?

Möbel

Kinderbett, Matratze, Wickelkommode.

Mobilität

Kinderwagen inkl. Regenschutz, Autositz, Tragetuch.

Pflege

Wickelauflage, Badewanne, Fieberthermometer.

Bekleidung

Bodys, Strampler, Jäckchen, Mützchen, Söckchen.

Nächste Schritte

Antrag korrekt formulieren

Wir helfen beim Formulieren des Antrags und beim Einreichen der richtigen Nachweise — Hilfe zur Selbsthilfe.

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