Info · Sonderbedarf
Erstausstattung richtig beantragen
Erstausstattung ist eine einmalige Leistung, die zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt wird — für Wohnung, Bekleidung oder rund um die Geburt.
Wann steht Erstausstattung zu?
Wohnung
Erster Einzug, nach Trennung, nach Wohnungsverlust oder nach Wohnungsbrand.
Baby
Vor Geburt: Kinderwagen, Wickelkommode, Kleidung, Erstlingsausstattung.
Bekleidung
Nach längerer Erkrankung, Haftaufenthalt oder starker Gewichtsveränderung.
Umstandskleidung
Für die Schwangerschaft — zusätzlich zur Baby-Erstausstattung.
Pauschale oder Einzelnachweise?
Viele Jobcenter zahlen Pauschalen — das ist einfacher, aber oft nicht ausreichend. Alternativ ist eine Berechnung nach Einzelposten möglich. Für teurere Anschaffungen lohnt sich meist der Einzelnachweis mit Angeboten oder Preisrecherche.
- Vor Antragstellung Angebote (auch gebraucht) einholen.
- Antrag schriftlich mit Begründung stellen — nicht mündlich.
- Auf Wunsch Einzelfallberechnung fordern statt Pauschale.
- Antrag VOR dem Kauf stellen — sonst keine Übernahme.
Was zählt zur Wohnungserstausstattung?
Ausstattung, die zum Betreiben eines Haushalts nötig ist: Bett, Matratze, Tisch, Stühle, Schrank, Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Geschirr, Töpfe, Besteck, Lampen, Gardinen.
Nicht dazu: Fernseher, Deko-Artikel, Zweit-Ausstattung.
Baby-Erstausstattung — was ist typisch?
Möbel
Kinderbett, Matratze, Wickelkommode.
Mobilität
Kinderwagen inkl. Regenschutz, Autositz, Tragetuch.
Pflege
Wickelauflage, Badewanne, Fieberthermometer.
Bekleidung
Bodys, Strampler, Jäckchen, Mützchen, Söckchen.
Nächste Schritte
Antrag korrekt formulieren
Wir helfen beim Formulieren des Antrags und beim Einreichen der richtigen Nachweise — Hilfe zur Selbsthilfe.
Direkter Draht
- info@sozialratgeber.net
Am liebsten per Mail — jederzeit
- 04403 / 69 29 99 7
Mo–Fr · 08:00–16:00 Uhr
