News · 15.01.2026

Aus Bürgergeld wird neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ein neuer Name, teils neue Regeln: Wir sortieren, was Ratsuchende jetzt wissen sollten.

Was ändert sich beim Namen?

Die Leistungen nach dem SGB II heißen offiziell wieder neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das ehemalige „Bürgergeld" bleibt umgangssprachlich verbreitet und taucht deshalb weiter in Bescheiden, Formularen und Erklärungen auf.

Was bleibt gleich?

  • Zuständige Behörde: Jobcenter
  • Regelbedarf-Systematik
  • Unterkunftskosten werden weiterhin gesondert übernommen
  • Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwändige Ernährung) gelten weiter
  • Mitwirkungspflichten aus SGB I

Was du praktisch beachten solltest

  • In Anträgen und E-Mails ist beides eindeutig: „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld)".
  • Bestehende Bescheide gelten weiter — es müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
  • Bei Nachfragen aktuelle Bewilligung und Aktenzeichen bereithalten.

Nächste Schritte

Unsicher, was für dich gilt?

Wir schauen mit dir gemeinsam auf deinen aktuellen Bescheid und erklären, was der neue Rahmen konkret bedeutet.

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