Leistung · SGB XII
Sozialhilfe & Grundsicherung im Alter
Für Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind oder das Rentenalter erreicht haben, aber deren Einkommen den Bedarf nicht deckt.
Wer bekommt was?
Grundsicherung im Alter
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze — bei zu niedriger Rente.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Ab 18 Jahre, wenn dauerhafte volle Erwerbsminderung amtlich festgestellt ist.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Für vorübergehende Notlagen (z. B. Krankheit) für Nicht-Erwerbsfähige.
Eingliederungshilfe
Für Menschen mit Behinderung — Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Was wird gezahlt?
- Regelbedarf (analog zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Angemessene Unterkunftskosten (Miete + Nebenkosten + Heizung)
- Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung)
- Krankenversicherungsbeiträge
- Einmalige Leistungen (Erstausstattung, Klassenfahrten)
Einkommen & Vermögen
Grundsätzlich werden Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person angerechnet. Es gibt Freibeträge (z. B. Vermögensfreibetrag) und Schonbeträge.
Kinder haften seit 2020 erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen von 100.000 € für ihre Eltern (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Wo beantragen?
Nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises. Formulare gibt es meist online oder direkt vor Ort.
Nächste Schritte
Rente reicht nicht — was tun?
Wir helfen dir zu prüfen, ob dir Grundsicherung im Alter zusteht — und begleiten dich beim Antrag.
Direkter Draht
- info@sozialratgeber.net
Am liebsten per Mail — jederzeit
- 04403 / 69 29 99 7
Mo–Fr · 08:00–16:00 Uhr
