Leistung · SGB XII

Sozialhilfe & Grundsicherung im Alter

Für Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind oder das Rentenalter erreicht haben, aber deren Einkommen den Bedarf nicht deckt.

Wer bekommt was?

Grundsicherung im Alter

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze — bei zu niedriger Rente.

Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Ab 18 Jahre, wenn dauerhafte volle Erwerbsminderung amtlich festgestellt ist.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Für vorübergehende Notlagen (z. B. Krankheit) für Nicht-Erwerbsfähige.

Eingliederungshilfe

Für Menschen mit Behinderung — Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Was wird gezahlt?

  • Regelbedarf (analog zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • Angemessene Unterkunftskosten (Miete + Nebenkosten + Heizung)
  • Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung)
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Einmalige Leistungen (Erstausstattung, Klassenfahrten)

Einkommen & Vermögen

Grundsätzlich werden Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person angerechnet. Es gibt Freibeträge (z. B. Vermögensfreibetrag) und Schonbeträge.

Kinder haften seit 2020 erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen von 100.000 € für ihre Eltern (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Wo beantragen?

Nicht beim Jobcenter, sondern beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises. Formulare gibt es meist online oder direkt vor Ort.

Nächste Schritte

Rente reicht nicht — was tun?

Wir helfen dir zu prüfen, ob dir Grundsicherung im Alter zusteht — und begleiten dich beim Antrag.

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