Leistung · Pflege
Pflege & Hilfsmittel
Wenn plötzlich Pflege nötig wird, stellen sich viele Fragen: Welcher Pflegegrad? Was zahlt die Kasse? Was macht Verhinderungspflege genau? Wir geben Orientierung.
Die fünf Pflegegrade
Pflegegrad 1 — Geringe Beeinträchtigung
Entlastungsbetrag 131 €/Monat, kein Pflegegeld.
Pflegegrad 2 — Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegeld 347 € (häuslich), Pflegesachleistung 796 €.
Pflegegrad 3 — Schwere Beeinträchtigung
Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €.
Pflegegrad 4 — Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung 1.859 €.
Pflegegrad 5 — Schwerste + besondere Anforderungen
Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 €.
Beträge Stand 2025. Änderungen und regionale Besonderheiten möglich.
Wichtige Zusatzleistungen
Entlastungsbetrag (131 €/Monat)
Für Alltagsentlastung — Betreuungsdienst, Haushaltshilfe, Fahrdienst. Nicht verfallen lassen!
Verhinderungspflege
Bis zu 1.685 €/Jahr, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit).
Kurzzeitpflege
Bis zu 1.854 €/Jahr für stationäre Übergangspflege — z.B. nach Krankenhaus.
Hilfsmittel & Wohnraumanpassung
Bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Umbau (z.B. Dusche) — plus Zuschüsse für Rollator, Pflegebett u.a.
Wobei wir dich unterstützen
- Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
- Vorbereitung auf den MD-Termin
- Widerspruchsvorbereitung nach Ablehnung (Widerspruch selbst schreibst du)
- Hilfsmittel-Anträge
- Bescheide der Pflegekasse einordnen
- Kombinationsleistung (Pflegegeld + Sachleistung) verstehen
Hinweis: Wir arbeiten nicht nach dem RDG und machen keine Widersprüche für dich. Wir erklären dir aber, wie ein Bescheid aufgebaut ist und was die einzelnen Punkte bedeuten.
Pflege-Situation neu?
Wir sortieren mit dir die ersten Schritte — von der Erstberatung bis zum Antrag.
