Leistung · Pflege

Pflege & Hilfsmittel

Wenn plötzlich Pflege nötig wird, stellen sich viele Fragen: Welcher Pflegegrad? Was zahlt die Kasse? Was macht Verhinderungspflege genau? Wir geben Orientierung.

Die fünf Pflegegrade

1

Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung

Entlastungsbetrag 131 €/Monat, kein Pflegegeld.

2

Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegeld 347 € (häuslich), Pflegesachleistung 796 €.

3

Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung

Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €.

4

Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung 1.859 €.

5

Pflegegrad 5Schwerste + besondere Anforderungen

Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 €.

Beträge Stand 2025. Änderungen und regionale Besonderheiten möglich.

Wichtige Zusatzleistungen

Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Für Alltagsentlastung — Betreuungsdienst, Haushaltshilfe, Fahrdienst. Nicht verfallen lassen!

Verhinderungspflege

Bis zu 1.685 €/Jahr, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit).

Kurzzeitpflege

Bis zu 1.854 €/Jahr für stationäre Übergangspflege — z.B. nach Krankenhaus.

Hilfsmittel & Wohnraumanpassung

Bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Umbau (z.B. Dusche) — plus Zuschüsse für Rollator, Pflegebett u.a.

Wobei wir dich unterstützen

  • Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse
  • Vorbereitung auf den MD-Termin
  • Widerspruchsvorbereitung nach Ablehnung (Widerspruch selbst schreibst du)
  • Hilfsmittel-Anträge
  • Bescheide der Pflegekasse einordnen
  • Kombinationsleistung (Pflegegeld + Sachleistung) verstehen

Hinweis: Wir arbeiten nicht nach dem RDG und machen keine Widersprüche für dich. Wir erklären dir aber, wie ein Bescheid aufgebaut ist und was die einzelnen Punkte bedeuten.

Pflege-Situation neu?

Wir sortieren mit dir die ersten Schritte — von der Erstberatung bis zum Antrag.