Leistung · Familien

Kinderzuschlag & Familienleistungen

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienkassenleistung für Familien mit kleinem Einkommen — zusätzlich zum Kindergeld. Damit Kinder nicht in die Grundsicherung fallen.

Bis zu 297 € pro Kind

Monatlich, zusätzlich zum Kindergeld — je nach Einkommen.

Für Kinder < 25

Unverheiratet, im eigenen Haushalt, mit Anspruch auf Kindergeld.

Plus Bildungspaket

Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Sport & Musik.

Wann bekommst du KiZ?

Der Kinderzuschlag greift, wenn das Einkommen der Eltern für sich selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Es gibt eine Mindest- und eine Höchsteinkommensgrenze — beides hängt von Wohnort, Familiengröße und Miete ab.

  • Du beziehst Kindergeld für dein Kind
  • Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt
  • Bruttoeinkommen: mind. 900 € (Paare) / 600 € (Alleinerziehende)
  • Mit KiZ + Wohngeld wärt ihr nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wer KiZ, Wohngeld oder Grundsicherung bekommt, kann zusätzlich BuT beantragen. Damit werden viele Kosten rund um Schule und Freizeit übernommen:

  • • Schulbedarf-Pauschale (~ 195 € pro Jahr)
  • • Klassenfahrten und Schulausflüge
  • • Mittagessen in Kita/Schule
  • • Lernförderung / Nachhilfe
  • • Vereinsbeitrag Sport/Musik (~ 15 €/Monat)
  • • Schülerbeförderung

KiZ-Lotse gibt hoch, KiZ-Antrag verwirrt?

Wir gehen den Antrag mit dir Schritt für Schritt durch — bringst du die Unterlagen, ordnen wir sie ein.