Leistung · Familien
Kinderzuschlag & Familienleistungen
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienkassenleistung für Familien mit kleinem Einkommen — zusätzlich zum Kindergeld. Damit Kinder nicht in die Grundsicherung fallen.
Bis zu 297 € pro Kind
Monatlich, zusätzlich zum Kindergeld — je nach Einkommen.
Für Kinder < 25
Unverheiratet, im eigenen Haushalt, mit Anspruch auf Kindergeld.
Plus Bildungspaket
Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Sport & Musik.
Wann bekommst du KiZ?
Der Kinderzuschlag greift, wenn das Einkommen der Eltern für sich selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Es gibt eine Mindest- und eine Höchsteinkommensgrenze — beides hängt von Wohnort, Familiengröße und Miete ab.
- Du beziehst Kindergeld für dein Kind
- Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt
- Bruttoeinkommen: mind. 900 € (Paare) / 600 € (Alleinerziehende)
- Mit KiZ + Wohngeld wärt ihr nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Wer KiZ, Wohngeld oder Grundsicherung bekommt, kann zusätzlich BuT beantragen. Damit werden viele Kosten rund um Schule und Freizeit übernommen:
- • Schulbedarf-Pauschale (~ 195 € pro Jahr)
- • Klassenfahrten und Schulausflüge
- • Mittagessen in Kita/Schule
- • Lernförderung / Nachhilfe
- • Vereinsbeitrag Sport/Musik (~ 15 €/Monat)
- • Schülerbeförderung
KiZ-Lotse gibt hoch, KiZ-Antrag verwirrt?
Wir gehen den Antrag mit dir Schritt für Schritt durch — bringst du die Unterlagen, ordnen wir sie ein.
