Leistung · BAföG
BAföG — Ausbildung & Studium
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sichert die Ausbildung, wenn die eigenen Mittel und die der Eltern nicht ausreichen.
Wer hat Anspruch?
- Schüler:innen weiterführender Schulen (bestimmte Schulformen)
- Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen
- In der Regel unter 45 Jahre (Fachrichtungswechsel besondere Regeln)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder gleichgestellter Aufenthaltstitel
Höhe
Grundbedarf
452 € (bei den Eltern wohnend) bis 812 € (eigene Wohnung, inkl. Wohnpauschale).
Krankenversicherungszuschlag
Zusätzlich, wenn nicht familienversichert.
Kinderbetreuungszuschlag
160 € pro Kind unter 14 Jahren.
Freibeträge auf Elterneinkommen
Ab bestimmten Einkommensgrenzen sinkt der Anspruch.
Rückzahlung
Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss (nicht zurückzahlen) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Die Rückzahlung startet 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, maximal 10.010 € über 20 Jahre.
Schüler-BAföG ist meist Vollzuschuss.
BAföG & andere Leistungen
BAföG schließt in vielen Fällen die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende aus. Aber: Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft) und Wohngeld sind manchmal parallel möglich. Wir helfen zu klären, was im Einzelfall passt.
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BAföG oder Wohngeld — was passt?
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