Leistung · BAföG

BAföG — Ausbildung & Studium

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sichert die Ausbildung, wenn die eigenen Mittel und die der Eltern nicht ausreichen.

Wer hat Anspruch?

  • Schüler:innen weiterführender Schulen (bestimmte Schulformen)
  • Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen
  • In der Regel unter 45 Jahre (Fachrichtungswechsel besondere Regeln)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder gleichgestellter Aufenthaltstitel

Höhe

Grundbedarf

452 € (bei den Eltern wohnend) bis 812 € (eigene Wohnung, inkl. Wohnpauschale).

Krankenversicherungszuschlag

Zusätzlich, wenn nicht familienversichert.

Kinderbetreuungszuschlag

160 € pro Kind unter 14 Jahren.

Freibeträge auf Elterneinkommen

Ab bestimmten Einkommensgrenzen sinkt der Anspruch.

Rückzahlung

Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss (nicht zurückzahlen) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Die Rückzahlung startet 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit, maximal 10.010 € über 20 Jahre.

Schüler-BAföG ist meist Vollzuschuss.

BAföG & andere Leistungen

BAföG schließt in vielen Fällen die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende aus. Aber: Mehrbedarfe (z. B. Schwangerschaft) und Wohngeld sind manchmal parallel möglich. Wir helfen zu klären, was im Einzelfall passt.

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BAföG oder Wohngeld — was passt?

Wir vergleichen mit dir gemeinsam die Optionen und finden den besten Weg.

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