Leistung · SGB III
Arbeitslosengeld I (ALG I)
ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Wer eingezahlt hat, bekommt bei Arbeitslosigkeit eine zeitlich befristete Lohnersatzleistung.
Voraussetzungen
- Arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit
- Anwartschaftszeit erfüllt: mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten
- Persönlich verfügbar für Vermittlung (mind. 15 Std./Woche zumutbar)
- Antrag gestellt (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit)
Höhe
ALG I beträgt 60 % des letzten Nettoentgelts. Mit Kind steigt der Satz auf 67 %. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit.
Bezugsdauer
Unter 50 Jahre
Bis zu 12 Monate.
Ab 50 Jahre
Bis zu 15 Monate.
Ab 55 Jahre
Bis zu 18 Monate.
Ab 58 Jahre
Bis zu 24 Monate.
Wichtig — Meldepflichten
- 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden.
- Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
- Sperrzeit vermeiden: keine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.
- Nebentätigkeit vorher melden (bis 15 Std./Woche möglich).
ALG I und die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende
Reicht ALG I nicht zum Lebensunterhalt, kannst du ergänzend die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld) beantragen. Läuft ALG I aus, greift ggf. das SGB II.
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