Lebenslage · Pflege
Angehörige pflegen — Entlastung & Ansprüche
Wer Angehörige pflegt, leistet Enormes. Diese Leistungen sichern Zeit, Rente und Entlastung.
Zeit für Pflege
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Bis 10 Tage bezahlte Auszeit bei akuter Pflegesituation (Pflegeunterstützungsgeld).
Pflegezeit
Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung (Betrieb ab 15 Beschäftigten).
Familienpflegezeit
Bis 24 Monate Teilzeit mit min. 15 Std./Woche (Betrieb ab 25 Beschäftigten).
Geld & Rente
- Pflegegeld — geht an die pflegebedürftige Person, wird oft an Angehörige weitergegeben.
- Rentenpunkte: Pflege ab 10 Std./Woche in mind. 2 Bereichen begründet Rentenanwartschaften.
- Zinsloses Darlehen für Familienpflegezeit vom BAFzA.
- Pflegekurse & Beratung nach § 45 SGB XI — kostenlos.
Auszeit nehmen
Verhinderungspflege
Bis 1.612 € pro Jahr bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson.
Kurzzeitpflege
Bis 1.774 € pro Jahr — stationäre Pflege übergangsweise.
Tages-/Nachtpflege
Teilstationär — entlastet den Alltag.
Entlastungsbetrag
125 € pro Monat für Alltagshilfen (Reinigung, Betreuung).
Nächste Schritte
Pflege alleine stemmen ist zu viel
Wir helfen dir, die richtigen Leistungen zu kombinieren und dich selbst zu entlasten.
Direkter Draht
- info@sozialratgeber.net
Am liebsten per Mail — jederzeit
- 04403 / 69 29 99 7
Mo–Fr · 08:00–16:00 Uhr
