Lebenslage · Pflege

Angehörige pflegen — Entlastung & Ansprüche

Wer Angehörige pflegt, leistet Enormes. Diese Leistungen sichern Zeit, Rente und Entlastung.

Zeit für Pflege

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bis 10 Tage bezahlte Auszeit bei akuter Pflegesituation (Pflegeunterstützungsgeld).

Pflegezeit

Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung (Betrieb ab 15 Beschäftigten).

Familienpflegezeit

Bis 24 Monate Teilzeit mit min. 15 Std./Woche (Betrieb ab 25 Beschäftigten).

Geld & Rente

  • Pflegegeld — geht an die pflegebedürftige Person, wird oft an Angehörige weitergegeben.
  • Rentenpunkte: Pflege ab 10 Std./Woche in mind. 2 Bereichen begründet Rentenanwartschaften.
  • Zinsloses Darlehen für Familienpflegezeit vom BAFzA.
  • Pflegekurse & Beratung nach § 45 SGB XI — kostenlos.

Auszeit nehmen

Verhinderungspflege

Bis 1.612 € pro Jahr bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson.

Kurzzeitpflege

Bis 1.774 € pro Jahr — stationäre Pflege übergangsweise.

Tages-/Nachtpflege

Teilstationär — entlastet den Alltag.

Entlastungsbetrag

125 € pro Monat für Alltagshilfen (Reinigung, Betreuung).

Nächste Schritte

Pflege alleine stemmen ist zu viel

Wir helfen dir, die richtigen Leistungen zu kombinieren und dich selbst zu entlasten.

Direkter Draht