Lebenslage · Behinderung

Leben mit Behinderung

Ein Schwerbehindertenausweis bringt viele Nachteilsausgleiche. Dazu kommen Teilhabe- und Eingliederungsleistungen der Sozialämter.

Schwerbehindertenausweis & GdB

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Der Ausweis wird beim Versorgungsamt beantragt. Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl) erweitern die Nachteilsausgleiche.

Nachteilsausgleiche

Steuerermäßigungen

Pauschbetrag bei der Einkommensteuer.

Kündigungsschutz

Erweiterter Schutz mit Zustimmung des Integrationsamts.

Zusatzurlaub

5 Tage extra pro Jahr.

Freifahrt / ermäßigter ÖPNV

Mit Merkzeichen G, aG, H oder Bl.

Kfz-Steuer

50 % oder 100 % Ermäßigung je nach Merkzeichen.

Frühere Rente

Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 62/65.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe (SGB IX) ermöglicht Teilhabe am Leben in der Gesellschaft: Assistenz, Werkstatt, betreutes Wohnen, Persönliches Budget. Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe (meist Landkreise oder überörtliche Sozialhilfeträger).

  • Gesamtplan-Verfahren mit Bedarfsermittlung
  • Wunsch- und Wahlrecht bei Leistungen
  • Persönliches Budget statt Sachleistungen möglich
  • Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Andere Leistungsanbieter

Nächste Schritte

Behinderung ist Vielfalt — wir sortieren mit

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