Lebenslage · Behinderung
Leben mit Behinderung
Ein Schwerbehindertenausweis bringt viele Nachteilsausgleiche. Dazu kommen Teilhabe- und Eingliederungsleistungen der Sozialämter.
Schwerbehindertenausweis & GdB
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Der Ausweis wird beim Versorgungsamt beantragt. Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl) erweitern die Nachteilsausgleiche.
Nachteilsausgleiche
Steuerermäßigungen
Pauschbetrag bei der Einkommensteuer.
Kündigungsschutz
Erweiterter Schutz mit Zustimmung des Integrationsamts.
Zusatzurlaub
5 Tage extra pro Jahr.
Freifahrt / ermäßigter ÖPNV
Mit Merkzeichen G, aG, H oder Bl.
Kfz-Steuer
50 % oder 100 % Ermäßigung je nach Merkzeichen.
Frühere Rente
Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 62/65.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe (SGB IX) ermöglicht Teilhabe am Leben in der Gesellschaft: Assistenz, Werkstatt, betreutes Wohnen, Persönliches Budget. Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe (meist Landkreise oder überörtliche Sozialhilfeträger).
- Gesamtplan-Verfahren mit Bedarfsermittlung
- Wunsch- und Wahlrecht bei Leistungen
- Persönliches Budget statt Sachleistungen möglich
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder Andere Leistungsanbieter
Nächste Schritte
Behinderung ist Vielfalt — wir sortieren mit
Wir helfen dir, den Weg zu Ausweis, Nachteilsausgleichen und Teilhabeleistungen zu finden.
Direkter Draht
- info@sozialratgeber.net
Am liebsten per Mail — jederzeit
- 04403 / 69 29 99 7
Mo–Fr · 08:00–16:00 Uhr
