Lebenslage · Arbeitslosigkeit

Ohne Job — strukturiert durch die ersten Wochen

Kündigung, Aufhebung, Auslauf — die ersten Schritte entscheiden über Leistungen und Sperrzeiten.

Die 3 wichtigsten Termine

  1. Sobald bekannt (min. 3 Monate vorher): arbeitsuchend melden — sonst Sperrzeit droht.
  2. Am 1. Tag ohne Job: persönlich arbeitslos melden.
  3. Ggf. spätestens dann: Antrag auf neue Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter.

ALG I oder ALG II?

ALG I

Versicherungsleistung — 60/67 % vom Nettoentgelt, 12–24 Monate. Voraussetzung: 12 Monate versicherungspflichtig in 30 Monaten.

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Bedürftigkeitsgeprüft — sichert Lebensunterhalt und Wohnkosten. Auch ergänzend zu ALG I möglich.

Fördermöglichkeiten

  • Vermittlungsbudget: Bewerbungskosten, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.
  • Weiterbildung mit Bildungsgutschein — mit Erfolgsprämie.
  • Gründungszuschuss (aus ALG I heraus).
  • Einstiegsgeld beim Wechsel in Arbeit.

Sperrzeit vermeiden

Sperrzeiten (bis zu 12 Wochen ohne ALG I) drohen bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Fehlen ohne Grund bei Terminen. Aufhebungsverträge nicht ohne Beratung unterschreiben.

Nächste Schritte

Arbeitslos — und jetzt?

Wir schauen mit dir gemeinsam, welche Ansprüche du hast und wie du Sperrzeiten vermeidest.

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