Glossar

Behörden-Deutsch, übersetzt

Bedarfsgemeinschaft, KdU, Regelsatz, Mitwirkungspflicht — kompakte Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialleistungen.

Bedarfsgemeinschaft
Alle Personen, die zusammen leben und wirtschaften — Partner:in und minderjährige Kinder. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam betrachtet.
Bewilligungszeitraum
Der Zeitraum, für den eine Leistung bewilligt ist — meist 12 Monate. Danach muss neu beantragt werden (Weiterbewilligungsantrag).
BuT — Bildungs- und Teilhabepaket
Zuschüsse für Schulmaterial, Klassenfahrten, Mittagessen, Nachhilfe, Sport- und Musikvereine — für Kinder aus Familien mit KiZ, Wohngeld oder Grundsicherung.
Freibetrag
Teil des Einkommens oder Vermögens, der nicht angerechnet wird. Z.B. Erwerbstätigenfreibetrag beim Nebenjob im Bürgergeld-Bezug.
Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Leistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Menschen mit zu geringer Rente. Ähnlich wie Sozialhilfe, wird beim Sozialamt beantragt.
KdU — Kosten der Unterkunft
Miete + Nebenkosten + Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten, wenn sie „angemessen“ sind (regionale Grenzen).
Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I)
Wer Leistungen beantragt, muss aktiv mitwirken: Nachweise vorlegen, Änderungen melden, Termine wahrnehmen.
MDK / MD
Medizinischer Dienst — begutachtet den Pflegegrad. Der Termin ist entscheidend für Höhe und Umfang der Pflegeleistungen.
Regelsatz
Pauschaler Betrag zur Deckung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung, Strom, Teilhabe). Gestaffelt nach Alter und Lebenssituation.
SGB II
Sozialgesetzbuch Zweites Buch — Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld). Zuständig: Jobcenter.
SGB III
Sozialgesetzbuch Drittes Buch — u.a. Arbeitslosengeld I. Zuständig: Agentur für Arbeit.
SGB XII
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch — Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Zuständig: Sozialamt.
Schonvermögen
Vermögen, das nicht angetastet werden muss. Bei der neuen Grundsicherung z.B. in der Karenzzeit deutlich höher als danach.
Weiterbewilligungsantrag
Folgeantrag, wenn eine Leistung weiter beansprucht werden soll. Rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen.
Widerspruch
Rechtsmittel gegen einen Bescheid, i.d.R. binnen 1 Monat. Wichtig: Wir machen keine Widersprüche (kein RDG-Zulassung), erklären aber Bescheide.

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