Glossar
Behörden-Deutsch, übersetzt
Bedarfsgemeinschaft, KdU, Regelsatz, Mitwirkungspflicht — kompakte Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Sozialleistungen.
- Bedarfsgemeinschaft
- Alle Personen, die zusammen leben und wirtschaften — Partner:in und minderjährige Kinder. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam betrachtet.
- Bewilligungszeitraum
- Der Zeitraum, für den eine Leistung bewilligt ist — meist 12 Monate. Danach muss neu beantragt werden (Weiterbewilligungsantrag).
- BuT — Bildungs- und Teilhabepaket
- Zuschüsse für Schulmaterial, Klassenfahrten, Mittagessen, Nachhilfe, Sport- und Musikvereine — für Kinder aus Familien mit KiZ, Wohngeld oder Grundsicherung.
- Freibetrag
- Teil des Einkommens oder Vermögens, der nicht angerechnet wird. Z.B. Erwerbstätigenfreibetrag beim Nebenjob im Bürgergeld-Bezug.
- Grundsicherung im Alter (SGB XII)
- Leistung nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Menschen mit zu geringer Rente. Ähnlich wie Sozialhilfe, wird beim Sozialamt beantragt.
- KdU — Kosten der Unterkunft
- Miete + Nebenkosten + Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten, wenn sie „angemessen“ sind (regionale Grenzen).
- Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I)
- Wer Leistungen beantragt, muss aktiv mitwirken: Nachweise vorlegen, Änderungen melden, Termine wahrnehmen.
- MDK / MD
- Medizinischer Dienst — begutachtet den Pflegegrad. Der Termin ist entscheidend für Höhe und Umfang der Pflegeleistungen.
- Regelsatz
- Pauschaler Betrag zur Deckung des Lebensunterhalts (Ernährung, Kleidung, Strom, Teilhabe). Gestaffelt nach Alter und Lebenssituation.
- SGB II
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch — Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Bürgergeld). Zuständig: Jobcenter.
- SGB III
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch — u.a. Arbeitslosengeld I. Zuständig: Agentur für Arbeit.
- SGB XII
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch — Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Zuständig: Sozialamt.
- Schonvermögen
- Vermögen, das nicht angetastet werden muss. Bei der neuen Grundsicherung z.B. in der Karenzzeit deutlich höher als danach.
- Weiterbewilligungsantrag
- Folgeantrag, wenn eine Leistung weiter beansprucht werden soll. Rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen.
- Widerspruch
- Rechtsmittel gegen einen Bescheid, i.d.R. binnen 1 Monat. Wichtig: Wir machen keine Widersprüche (kein RDG-Zulassung), erklären aber Bescheide.
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